Preise & Einheiten ab 1.1.2023
Physiotherapie und Trainingstherapie
Physiotherapie/ Sportphysiotherapie/ Medizinisches Training 30 Minuten |
ab 65 € |
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Physiotherapie/ Sportphysiotherapie/ Medizinisches Training 45 Minuten |
ab 105 € |
Physiotherapie/ Sportphysiotherapie/ Medizinisches Training 60 Minuten |
ab 130 € |
Leistungscheck/Functional Screening und Erstellen eines Trainingsplans nach Aufwand |
ab 140 € |
Erstellen eines Trainingsplans nach Aufwand |
ab 130 € |
Therapeutisches Klettern 45 Minuten |
105 € |
Erstbefundung Skoliosetherapie 60 Minuten |
130 € |
Skoliosetherapie 45 Minuten |
105 € |
Telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch nach Aufwand |
ab 65 € |
Schriftlicher physiotherapeutischer Status auf Anfrage nach Aufwand |
ab 65 € |
Kinesiologisches Tape und Medical Taping nach Aufwand |
Kinderphysiotherapie
Erstbefundung/ Behandlungseinheit 60 Minuten |
130 € |
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Jede Folgebehandlung 45 Minuten |
105 € |
Jede Folgebehandlung 30 Minuten |
65 € |
Massagen
Massage/ Lymphdrainage/ Akupunkturmassage 30 Minuten |
35 € |
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Massage/ Lymphdrainage/ Akupunkturmassage 60 Minuten |
70 € |
Schröpfen nach Aufwand |
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Hot Stone nach Aufwand |
Physikalische Interventionen
Ultraschall nach Aufwand |
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Kurse & Therapiegruppen
Preise und Informationen zu unseren Kursen & Therapiegruppen entnehmen Sie bitte unserer Kursübersicht. |
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Die hier angegeben Preise sind nach §6 (1) Z. 19 UstG unecht umsatzsteuerbefreit. Sollten Sie eine Beratung oder einen Termin ohne ärztlicher Verordnung - sofern rechtlich möglich - erwünschen, so wird von den freiberuflichen Therapeut*Innen oder Trainer*Innen, welche der Kleinunternehmerregulierung nicht unterliegen, zu den genannten Preisen eine MwSt. von 20% verrechnet.
Kostenrückerstattung, Verordnungsablauf und Rechnungslegung
Laut MTD-Gesetz benötigen Sie für die Inanspruchnahme von Physiotherapie eine Verordnung für Physiotherapie (oder Heilgymnastik). Diese bekommen Sie von Ihrem Haus-, Betriebs- oder Facharzt.
Die Verordnung muss bei der ersten Behandlung mitgenommen werden.
Für die Rückerstattung der Therapiekosten seitens Ihrer gesetzlichen Versicherung benötigen Sie die Bewilligung Ihrer Verordnung. Diese chefärztliche Bewilligung bekommen Sie per Einreichung der Verordnung binnen vier Wochen bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung. (ÖGK Bewilligungsbefreiung in 2023.)
Ihr*E Therapeut*In stellt Ihnen am Ende der Behandlungssitzungen (je nach Anzahl der notwendigen bzw. bewilligten Therapien pro Verordnung) eine Rechnung über die Gesamtkosten aus.
Diese können Sie zusammen mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkassa einreichen. So erhalten Sie einen Teilbetrag der entstandenen Kosten rückerstattet. Der Selbstbehalt kann im Anschluss bei einer Privatkranken- oder Unfallversicherung eingereicht werden.
Kosten der Behandlung
Behandlungen in den Räumlichkeiten der Zeuggasse 3 Top 2-3, Eingang Ziegelofengasse 28, 1050 Wien kosten wie oben angegeben und sind nach § 6 (1) Z. 19 UStG unecht umsatzsteuerbefreit.
Im Falle einer Beratung oder nicht verordnungspflichtigen Leistung kann es zu einer Verrechnung von zzgl. 20% MwSt. kommen.
Eine Therapieeinheit umfasst folgende Leistungen:
- Terminvergabe
- Dokumentation
- Vor- und Nachbereitung
- Individuelle Behandlungzeit
Unsere Preise variieren je nach Berufserfahrung, Aus- und Weiterbildung.
Terminvereinbarung und Absage
Termine werden persönlich mit Ihrem*R Therapeut*In per Telefon, per E-mail oder nach einer Therapieeinheit vereinbart.
Sollten Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, muss dieser spätestens 48 Stunden vor dem Termin bei Ihrem*R Therapeut*In per E-mail, Telefon oder SMS abgesagt werden. Andernfalls behält sich Ihr*E Therapeut*In das Recht vor, den nicht rechtzeitig abgesagten Termin in Höhe der Behandlungskosten zu verrechnen. Diese Kosten können nicht beim Versicherungsträger geltend gemacht werden.
Zusatzinformationen
Zum ersten Termin verpflichtend mitzunehmen sind:
- Aktuelle Verordnung
- Aktuelle Befunde, aktuelle Bildgebungen
- Aktuelle Arztbriefe
Während der Behandlungseinheit sind Sie verpflichtet:
- ...unverzüglich Schmerz bekannt zu geben
- ...bekannt zu geben, wenn Ihnen Berührungen nicht angenehm sind
- ...bekannt zu geben, wenn Sie Ihre Kleidung nicht ablegen wollen
Während der Therapieperiode/des Behandlungszeitraums sind Sie verpflichtet:
- ...neue Verletzungen bekannt zu geben
- ...die Einnahme neuer Medikationen bekannt zu geben
- ...andere Therapien und medizinische Interventionen bekannt zu geben
Für Ihr eigenes Wohlbefinden ziehen Sie bitte bequeme Kleidung an, oder nehmen Sie diese und ein großes Handtuch (Badetuch) mit.