Preise und Rückerstattungen

Preise

Preise & Einheiten ab 1.1.2023

Physiotherapie und Trainingstherapie

Preise Physiotherapie und Trainingstherapie
Physiotherapie/ Sportphysiotherapie/ Medizinisches Training
30 Minuten
ab 65 €
Physiotherapie/ Sportphysiotherapie/ Medizinisches Training
45 Minuten
ab 105 €
Physiotherapie/ Sportphysiotherapie/ Medizinisches Training
60 Minuten
ab 130 €
Leistungscheck/Functional Screening und Erstellen eines Trainingsplans
nach Aufwand
ab 140 €
Erstellen eines Trainingsplans
nach Aufwand
ab 130 €
Therapeutisches Klettern
45 Minuten
105 €
Erstbefundung Skoliosetherapie
60 Minuten
130 €
Skoliosetherapie
45 Minuten
105 €
Telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch
nach Aufwand
ab 65 €
Schriftlicher physiotherapeutischer Status auf Anfrage
nach Aufwand
ab 65 €
Kinesiologisches Tape und Medical Taping
nach Aufwand
 

Kinderphysiotherapie

Preise Kinderphysiotherapie
Erstbefundung/ Behandlungseinheit
60 Minuten
130 €
Jede Folgebehandlung
45 Minuten
105 €
Jede Folgebehandlung
30 Minuten
65 €

Massagen

Preise Massagen
Massage/ Lymphdrainage/ Akupunkturmassage
30 Minuten
35 €
Massage/ Lymphdrainage/ Akupunkturmassage
60 Minuten
70 €
Schröpfen
nach Aufwand
 
Hot Stone
nach Aufwand
 

Physikalische Interventionen

Preise Physikalische Interventionen
Ultraschall
nach Aufwand
 

Die hier angegeben Preise sind nach §6 (1) Z. 19 UstG unecht umsatzsteuerbefreit. Sollten Sie eine Beratung oder einen Termin ohne ärztlicher Verordnung - sofern rechtlich möglich - erwünschen, so wird von den freiberuflichen Therapeut*Innen oder Trainer*Innen, welche der Kleinunternehmerregulierung nicht unterliegen, zu den genannten Preisen eine MwSt. von 20% verrechnet.

Kostenrückerstattung, Verordnungsablauf und Rechnungslegung

Laut MTD-Gesetz benötigen Sie für die Inanspruchnahme von Physiotherapie eine Verordnung für Physiotherapie (oder Heilgymnastik). Diese bekommen Sie von Ihrem Haus-, Betriebs- oder Facharzt.

Die Verordnung muss bei der ersten Behandlung mitgenommen werden.

Für die Rückerstattung der Therapiekosten seitens Ihrer gesetzlichen Versicherung benötigen Sie die Bewilligung Ihrer Verordnung. Diese chefärztliche Bewilligung bekommen Sie per Einreichung der Verordnung binnen vier Wochen bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung. (ÖGK Bewilligungsbefreiung in 2023.)

Ihr*E Therapeut*In stellt Ihnen am Ende der Behandlungssitzungen (je nach Anzahl der notwendigen bzw. bewilligten Therapien pro Verordnung) eine Rechnung über die Gesamtkosten aus.

Diese können Sie zusammen mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkassa einreichen. So erhalten Sie einen Teilbetrag der entstandenen Kosten rückerstattet. Der Selbstbehalt kann im Anschluss bei einer Privatkranken- oder Unfallversicherung eingereicht werden.

Kosten der Behandlung

Behandlungen in den Räumlichkeiten der Zeuggasse 3 Top 2-3, Eingang Ziegelofengasse 28, 1050 Wien kosten wie oben angegeben und sind nach § 6 (1) Z. 19 UStG unecht umsatzsteuerbefreit.

Im Falle einer Beratung oder nicht verordnungspflichtigen Leistung kann es zu einer Verrechnung von zzgl. 20% MwSt. kommen.

Eine Therapieeinheit umfasst folgende Leistungen:

  • Terminvergabe
  • Dokumentation
  • Vor- und Nachbereitung
  • Individuelle Behandlungzeit

Unsere Preise variieren je nach Berufserfahrung, Aus- und Weiterbildung.

Terminvereinbarung und Absage

Termine werden persönlich mit Ihrem*R Therapeut*In per Telefon, per E-mail oder nach einer Therapieeinheit vereinbart.

Sollten Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, muss dieser spätestens 48 Stunden vor dem Termin bei Ihrem*R Therapeut*In per E-mail, Telefon oder SMS abgesagt werden. Andernfalls behält sich Ihr*E Therapeut*In das Recht vor, den nicht rechtzeitig abgesagten Termin in Höhe der Behandlungskosten zu verrechnen. Diese Kosten können nicht beim Versicherungsträger geltend gemacht werden.

Zusatzinformationen

Zum ersten Termin verpflichtend mitzunehmen sind:

  • Aktuelle Verordnung
  • Aktuelle Befunde, aktuelle Bildgebungen
  • Aktuelle Arztbriefe

Während der Behandlungseinheit sind Sie verpflichtet:

  • ...unverzüglich Schmerz bekannt zu geben
  • ...bekannt zu geben, wenn Ihnen Berührungen nicht angenehm sind
  • ...bekannt zu geben, wenn Sie Ihre Kleidung nicht ablegen wollen

Während der Therapieperiode/des Behandlungszeitraums sind Sie verpflichtet:

  • ...neue Verletzungen bekannt zu geben
  • ...die Einnahme neuer Medikationen bekannt zu geben
  • ...andere Therapien und medizinische Interventionen bekannt zu geben

Für Ihr eigenes Wohlbefinden ziehen Sie bitte bequeme Kleidung an, oder nehmen Sie diese und ein großes Handtuch (Badetuch) mit.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf unserer Seite weitersurfen, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ich stimme zu